Häufige Fragen zum Kirchenentwicklungsprozess 2030
Rund um die Kirchenentwicklung 2030 tauchen viele Fragen auf. Worum geht es überhaupt? Was bedeutet das für mich und meine Gemeinde? Wie funktionieren Dinge in Zukunft? An wen kann ich mich wenden?
Wir beantworten häufige Fragen (FAQ) auf der Grundlage des aktuellen Prozessstandes. Dabei greifen wir vor allem Fragen auf, die unsere neue Pfarrei (auf dem Gebiet des jetzigen Dekanats) betreffen. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte das Team der Lokalen Projektkoordination unter: k2030@dekanat-endingen-waldkirch.de
Antworten auf Fragen, die den Kirchenentwicklungsprozess im gesamten Erzbistum Freiburg betreffen, werden auf der diözesanen Website beantwortet:
Nach ausführlichen Beratungen mit diözesanen Räten und Gremien hat Erzbischof Stephan Burger im Februar 2023 entschieden, dass die Zusammenführung der bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden zu künftig 36 Einheiten per sogenannter Union erfolgt. Hierbei bleibt jeweils eine aktuell existierende Pfarrei und Kirchengemeinde aus dem künftigen größeren Verbund als Rechtsgröße bestehen, damit darüber alle rechtlich notwendigen Vorgänge abgewickelt werden können. Durch die Union erhalten alle Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage und Sicherheit, da auf bestehende Strukturen, Ressourcen und Gremien zurückgegriffen werden kann.
Das bedeutet, dass automatisch durch die Wahl des Patronats am konkreten Ort die Entscheidung getroffen ist, welcher Kirchengemeinde und Pfarrei damit die anderen beitreten.
Durch die entsprechenden Unionsdekrete werden dann die rechtlichen Schritte im Hinblick auf die Kirchengemeinde (vgl. Grundbucheinträge, etc.) und die Pfarrei (vgl. Siegel und Führung der Kirchenbücher) eingeleitet.
Das bedeutet, dass automatisch durch die Wahl des Patronats am konkreten Ort die Entscheidung getroffen ist, welcher Kirchengemeinde und Pfarrei damit die anderen beitreten.
Durch die entsprechenden Unionsdekrete werden dann die rechtlichen Schritte im Hinblick auf die Kirchengemeinde (vgl. Grundbucheinträge, etc.) und die Pfarrei (vgl. Siegel und Führung der Kirchenbücher) eingeleitet.
Der Name der Pfarrei kann zugleich der Name der Kirchengemeinde sein. In weiträumigen Pfarreien oder in Pfarreien mit mehreren Zentralorten kann es jedoch empfehlenswert sein, diese unterschiedlich zu benennen. Für die Namensgebung einer Kirchengemeinde gibt es keine kirchenrechtlichen Vorgaben. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Name eine räumliche Zuordnung ermöglicht, zum Beispiel die Bezeichnung eines Ortes oder einer Landschaft. Für die staatskirchenrechtliche Größe Kirchengemeinde hat sich das VEG-Gremium im Dekanat Endingen-Waldkirch nach Berücksichtigung der Voten für den Namen „An der Elz“ entschieden. Dies findet auch die Zustimmung des Ordinariats.
Hierzu gibt es eindeutige kirchenrechtliche Vorgaben: Der Name der Pfarrei ergibt sich aus der Festlegung der jeweiligen Pfarrkirche. Das Patronat und der Ort der Pfarrkirche ergeben somit den Namen der Pfarrei. Dabei ist eine der bestehenden Pfarrkirchen als Pfarrkirche zu wählen. Die Gremien der Kirchengemeinden/Pfarreien schlagen den Namen vor, der anschließend vom Erzbischof per Dekret festgelegt wird.
Der Ort, an dem sich die Pfarrkirche befindet, bedeutet nicht zwangsläufig eine Festlegung auf den Sitz der Pfarrei/Kirchengemeinde. Dieser Sitz, an dem die Verwaltung der Pfarrei/Kirchengemeinde geführt wird, wird von den lokalen Gremien vorgeschlagen und per Dekret durch den Erzbischof festgelegt.
Bereits im Herbst 2022 wurde beschlossen, dass Emmendingen Sitz der Pfarrei/Kirchengemeinde sein soll.
Bereits im Herbst 2022 wurde beschlossen, dass Emmendingen Sitz der Pfarrei/Kirchengemeinde sein soll.
In der Gründungsvereinbarung werden die Entscheidungen für die neue Pfarrei (ab 1.1.2026) während der Projektphase dargestellt. Sie bildet damit einen Zwischenstand ab, der in den Jahren 2027/28 überprüft und weiterentwickelt wird. Die Gründungsvereinbarung besteht aus zwei Teilen: dem Profil der Pfarrei (Visionen, Ziele, Schwerpunktsetzungen) und der Organisation der Pfarrei (Entscheidungen).
Die Gründungsvereinbarung muss bis Ende September 2024 erstellt und durch das VEG-Gremium beschlossen werden. Anschließend wird sie dem Erzbischöflichen Ordinariat vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu erfolgt bis Ende 2024.
Für die Gründungsvereinbarung gibt es eine Vorlage der Erzdiözese Freiburg. Auf dieser Grundlage erstellt die lokale Projektleitung einen Entwurf, in den u.a. die Ergebnisse der Werkstätten einfließen. Dieser Entwurf wird dann in unterschiedlichen Gremien – etwa dem VEG-Gremium und der Konferenz der Hauptberuflichen im Dekanat – beraten.
Der Pfarreirat definiert, was gemäß dem Pfarreigesetz eine Gemeinde ist. Diese können räumlich beschrieben werden (z.B. ein Dorf, ein oder mehrere Stadtteile) oder als eine Personengruppe (z.B. Hochschulgemeinde). Ob das Gemeindeteam gewählt oder vom Pfarreirat berufen wird, entscheidet die Gemeindeversammlung. Diese umfasst alle, die regelmäßig dort am Gemeindeleben teilnehmen, bei räumlich beschriebenen Gemeinden zudem alle, die katholisch sind und dort wohnen.
Für die Arbeit im Gemeindeteam stellt der Pfarreirat Finanzmittel im Haushaltsplan zur Verfügung. Es gibt im Seelsorgeteam auch eine hauptberufliche Ansprechperson. Das Team kann weitere Personen hinzuziehen, muss aber mindestens aus drei Personen bestehen. Die Arbeitsweise organisiert das Team für sich, etwa wer die Verantwortung für die Treffen übernimmt, sich um Absprachen und Vernetzungen kümmert oder die zugewiesenen finanzielle Mittel verwaltet. Die Kommunikationswege werden verbindlich festgelegt, damit das Team vor Ort genauso wie der Pfarreirat, der Pfarrer oder andere wissen, wie jemand zu welchem Thema erreicht werden kann. Auch der umgekehrte Weg muss geklärt sein, z.B. wie der Pfarreiökonom alle über die Regeln für die Abrechnung von Auslagen informieren kann. Für die Zusammenarbeit in der neuen Pfarrei gilt außerdem das Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass die pastorale Arbeit in der Pfarrei von den Gemeinden her aufgebaut wird. Alles, was vor Ort geregelt werden kann, soll dort geregelt werden. Erst wenn es die eigenen Möglichkeiten übersteigt, hilft, unterstützt oder übernimmt die größere Einheit, z.B. die Pfarrei oder die Erzdiözese.
